Studie
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Gangl, K., Zürn, M. K., & Biró, T. (2026). Das „Recht auf Reparatur“ im Realitätscheck. Eine Studie zur Reparaturkultur in Deutschland im Spiegel neuer politischer Rahmenbedingungen. NIMpulse 20
2026
Dr. Michael K. Zürn,
Tobias Biró
Das „Recht auf Reparatur“ im Realitätscheck

Hintergrund der Studie
Die Europäische Union verfolgt mit der Richtlinie 2024/1799 zum „Recht auf Reparatur“ das Ziel, den Übergang zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Durch die neuen gesetzlichen Vorgaben, die bis zum 31. Juli 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sollen Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt, Elektroschrott reduziert und Ressourcen geschont werden.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der aktuell laufenden Umsetzung durch die Bundesregierung wird in der vorliegenden Studie untersucht, wie es um die Reparaturkultur in Deutschland steht. Dafür hat das NIM eine bevölkerungsrepräsentative Befragung aus dem Jahr 2025 für Deutschland im Mai 2026 wiederholt und um zusätzliche Fragen ergänzt.
Im Kern sollen folgende Fragen geklärt werden: Hat sich infolge des EU-Gesetzes samt begleitender Diskussionen auch auf nationaler Ebene bereits etwas an der Einstellung zu Reparaturen verändert? Wie häufig reparieren die Menschen in Deutschland tatsächlich kaputte Elektrogeräte und welche Hürden stehen dem entgegen? Und wie könnte die Reparaturkultur schließlich gestärkt werden?
Wie häufig reparieren Menschen in Deutschland Elektrogeräte?
Im Durchschnitt geht in jedem vierten deutschen Haushalt pro Jahr ein Smartphone kaputt (grauer Balken) – repariert wird im Schnitt etwa jedes dritte davon (roter Balken). Vergleichsweise schlecht ist die Reparaturbilanz bei kleinen Haushaltsgeräten. Hier gingen im vergangenen Jahr 0,5 Geräte pro Haushalt kaputt, wobei knapp jedes vierte repariert wurde. Für eine Smartphone-Reparatur wurden im Schnitt 111 Euro bezahlt, für Kaffeemaschinen oder Staubsauger 64 Euro.
Die Menschen in Deutschland möchten ein neues Smartphone ungefähr fünf Jahre nutzen.
Bei Computern und Fernsehern wird die erwartete Nutzungsdauer ohne Reparaturen auf etwa acht bis neun Jahre geschätzt. Kleine Haushaltsgeräte wie Kaffeemaschinen und Staubsauger sollen knapp acht Jahre funktionieren. Bei großen Haushaltsgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken liegt die erwartete Nutzungsdauer sogar bei elf Jahren.
Die Preisbereitschaft für Reparaturen ist in Deutschland im vergangenen Jahr relativ stabil geblieben. Die relative Mehrheit der Befragten ist grundsätzlich bereit, bis zu 20 Prozent des Neukaufpreises für eine Reparatur zu bezahlen. Eine Bereitschaft, bis zu 10 Prozent des Neukaufpreises zu bezahlen, äußern 30 Prozent (2025: 26%). Nicht einmal jeder Zehnte wäre bereit, 40 Prozent des Neukaufpreises oder mehr für eine Reparatur zu bezahlen.
Unter welchen Bedingungen wird repariert?
Was die Gründe für Reparaturen betrifft, so werden insbesondere geringere Kosten als beim Neukauf häufig genannt (59%) sowie die Zuversicht, dass das Produkt danach wieder gut funktioniert (53%). Tatsächlich stehen diese beiden Gründe jedoch nicht in einem positiven Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturen. Tatsächlich eher repariert wird insbesondere dann, wenn selbst repariert werden kann oder wenn Versicherungen oder Garantien vorhanden sind.
Welche Rolle spielt die Reparierbarkeit beim Smartphone-Kauf? Und wie bekannt und sinnvoll ist der Reparaturindex?
Bei konkreten individuellen Kaufentscheidungen spielt das Kriterium der Reparierbarkeit aktuell weiterhin keine bedeutsame Rolle. Während die Akkulaufzeit beim Smartphone-Kauf für 85 Prozent der Menschen in Deutschland eine wichtige Rolle spielt, ist dies bei der Reparierbarkeit nur für 35 Prozent der Fall (2025: 42%).
Etwa jede sechste Person in Deutschland hat bereits vom Reparaturindex gehört. Dabei gibt es nur wenige Unterschiede zwischen einzelnen Gruppen. Leicht überdurchschnittlich bekannt ist der Reparaturindex bei Männern und älteren Personen. Den Reparaturindex im Alltag bei einem Produkt wahrgenommen haben hingegen bislang lediglich 4 Prozent.
Die Ergebnisse eines Experiments, das im Rahmen der Befragung durchgeführt wurde, legen nahe, dass die Darstellung der Reparierbarkeit die Kaufentscheidung beeinflussen kann. 65 Prozent der Befragten haben sich für das Gerät mit der besseren Reparierbarkeit entschieden. Die anderen 35 Prozent haben sich für das günstigere und schlechter reparierbare Gerät entschieden.

Wie bekannt ist das Recht auf Reparatur und wie populär ist die bessere Reparierbarkeit?
Grundsätzlich wünscht sich eine große Mehrheit der Menschen in Deutschland, dass Elektrogeräte einfacher zu reparieren sind. 55 Prozent der Befragten teilt diesen Wunsch unter der Bedingung, dass sich Kaufpreise dadurch nicht erhöhen (2025: 53%). 29 Prozent der Befragten ist sogar dann dafür, wenn dadurch die Neukaufpreise leicht ansteigen (2025: 25%). Der Anteil derjenigen, die sich die einfachere Reparierbarkeit nicht wünschen, sank von 10 Prozent auf 5 Prozent.
PD Dr. Katharina Gangl:
Die Reparaturquote in Deutschland ist ausbaufähig: Jedes dritte defekte Elektrogerät wurde im vergangenen Jahr repariert. Das neue Recht auf Reparatur kann die Rahmenbedingungen für Reparaturen verbessern – wird die Reparaturkultur in Deutschland allein aber nicht entscheidend verändern. Hintergrund ist, dass die zentralen Treiber für Reparaturen nur teilweise durch die neuen Regelungen adressiert werden.
Diese Treiber sind vor allem die Fähigkeit, ein Gerät selbst reparieren zu können, möglichst niedrige Kosten, etwa durch Garantien oder Versicherungen – sind diese nicht vorhanden, sollten die Kosten möglichst bei unter 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises liegen. Eine Rolle spielt sicherlich auch die Frage, ob das Produkt aus Sicht der Nutzer seine erwartete Lebensdauer bereits erreicht hat.
Dabei unterstreichen unsere Zahlen, dass es Potenzial für mehr Reparaturen gibt. So befürworten viele Verbraucher reparierbare Produkte, berücksichtigen dies beim Kauf aktuell jedoch kaum. Wird Reparierbarkeit besser sichtbar gemacht, dann – das legen die Ergebnisse unseres Experiments nahe – wirkt sich das auf das Verhalten aus.
Ein zentraler Hebel liegt demnach in besserer Information. Seit 2025 ist die Reparierbarkeit von Smartphones und Tablets verpflichtend zu kennzeichnen – im Alltag wird diese Information bislang jedoch kaum wahrgenommen. Sinnvoll wäre eine Ausweitung des Labels sowie eine bessere Platzierung durch den Handel. Klarere gesetzliche Rahmenbedingungen für Garantien könnten sich überdies auf deren Nutzung und damit auf die Reparaturquote auswirken – und einen Mehrwert gleichermaßen für Verbraucher, Hersteller, Händler und die Umwelt schaffen.
Studie und Fragebogen wurden vom NIM konzipiert. Erhoben wurden die Daten über den NIQ eBUS®. Dafür wurden vom 27. April bis 13. Mai insgesamt 3.500 Personen im Alter von 18 bis 74 Jahren befragt, die die deutsche Bevölkerung repräsentieren.
Autorinnen und Autoren
- PD Dr. Katharina Gangl, Direktorin Studien, NIM, katharina.gangl@nim.org
- Dr. Michael K. Zürn, Senior Researcher, NIM, michael.zuern@nim.org
- Tobias Biró, Head of Research Communication, NIM, tobias.biro@nim.org
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